EU-Recht - 17. Februar 2021

Digitalisierung der Justiz: EU-Kommission startet Konsultation zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 16.02.2021

Die Europäische Kommission hat am 16.02.2021 eine öffentliche Konsultation dazu gestartet, wie die Justizsysteme in der EU weiter modernisiert werden können. Sie will die EU-Staaten dabei unterstützen, ihre Gerichte an das digitale Zeitalter anzupassen. Konkret geht es um die Digitalisierung von grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafverfahren in der EU. Beiträge zur Konsultation können bis 8. Mai eingesendet werden.

„Die COVID-19-Pandemie hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig die Digitalisierung ist, auch im Bereich der Justiz“, sagte der EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders. „Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte brauchen digitale Werkzeuge, um schneller und effizienter zusammenarbeiten zu können. Gleichzeitig brauchen Bürger und Unternehmen Online-Tools für einen einfacheren und transparenteren Zugang zur Justiz zu geringeren Kosten. Die Kommission wird diesen Prozess vorantreiben und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützen, auch um die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren durch die Nutzung digitaler Kanäle zu vereinfachen.“

Im Dezember 2020 hatte die Kommission ein Paket von mehreren Initiativen zur Modernisierung der EU-Justizsysteme vorgestellt.

Die am 16.02.2021 gestartet Konsultation richtet sich an ein breites Spektrum von Gruppen und Einzelpersonen. Die Ergebnisse fließen in eine Initiative zur Digitalisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Justiz ein. Diese soll Ende des Jahres vorgelegt werden und ist im Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 angekündigt.

Hintergrund

Ziel der Maßnahmen ist eine schnellere Digitalisierung der Justiz. Unternehmen sowie Bürgerinnern und Bürger sollen auch von zu Hause aus Zugang zu den Institutionen bekommen. Zum Paket der EU-Initiative gehört die Festlegung der digitalen Kommunikation als Standardoption für die grenzübergreifende justizielle Zusammenarbeit. Außerdem soll grenzüberschreitende Kriminalität durch eine Aktualisierung des Fallbearbeitungssystems effizienter bekämpft werden. Schließlich sollen auch der Informationszugang und die IT-Instrumente für den Austausch der Justiz zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.

Quelle: EU-Kommission