EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.11.2024
Die Europäische Kommission hat einheitliche Standards und Verfahren für die technischen Funktionen und Zertifizierung festgelegt, damit die digitalen Brieftaschen interoperabel sind und in der ganzen EU akzeptiert werden. Diese Brieftaschen werden in den EU-Mitgliedstaaten entwickelt. Bis Ende 2026 sollen alle Bürgerinnen und Bürger in der EU diesen Service nutzen können.
Einheitliche Standards, Spezifikationen und Verfahren für die technischen Funktionen
In vier Durchführungsverordnungen werden einheitliche Standards, Spezifikationen und Verfahren für die technischen Funktionen der Brieftaschen festgelegt, z. B. Datenformate für die grenzüberschreitende Nutzung digitaler Dokumente und Maßnahmen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit und Sicherheit der Brieftaschen.
In allen digitalen Brieftaschen wird der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet.
Die Daten werden lokal in der Brieftasche gespeichert. Die Nutzerinnen und Nutzer haben die Kontrolle darüber, welche Informationen sie weitergeben. Bei der Entwicklung der Brieftaschen findet kein Tracking oder Profiling statt. Außerdem wird ein Datenschutz-Dashboard eingebaut, das vollständige Transparenz darüber bietet, wie und mit wem Informationen aus der Wallet geteilt werden.
Rahmen für die Zertifizierung
Die fünfte Durchführungsverordnung legt Spezifikationen und Verfahren fest, um einen soliden Rahmen für die Zertifizierung der europäischen Brieftasche für digitale Identitäten (eID) im Rahmen des europäischen Rahmens für digitale Identitäten zu schaffen. Er gewährleistet, dass sie sicher sind und die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten der Nutzer schützen.
Digitale Brieftaschen werden privaten Nutzern und Unternehmen eine universelle, vertrauenswürdige und sichere Möglichkeit bieten, sich beim grenzüberschreitenden Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen auszuweisen. Beispiele für die Verwendung digitaler Geldbörsen sind die Eröffnung eines Bankkontos, der Nachweis des eigenen Alters, die Verlängerung von ärztlichen Rezepten, die Anmietung eines Autos oder die Ausstellung von Flugtickets.
Die Durchführungsverordnungen werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage danach in Kraft.
Quelle: Europäische Kommission