EU-Recht - 29. September 2021

Dieselskandal: Kommission fordert Volkswagen zur Entschädigung europäischer Verbraucher auf

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.09.2021

Volkswagen soll nach Auffassung von EU-Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden alle vom Dieselskandal betroffenen Verbraucher in der EU entschädigen, auch diejenigen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, heißt es in einer am 28.09.2021 veröffentlichten Erklärung. „Vor sechs Jahren wurde der Dieselskandal bekannt. Bis heute sind nicht alle Verbraucher entschädigt worden. Es gibt Gerichtsurteile, die die unfaire Behandlung der Verbraucher durch Volkswagen aufdecken, und dennoch ist der Autohersteller nicht bereit, mit Verbraucherorganisationen zusammenzuarbeiten, um angemessene Lösungen für die Verbraucher zu finden. Wie ich dem Unternehmen bereits letztes Jahr geschrieben habe, müssen nicht nur die Verbraucher in Deutschland, sondern alle Verbraucher entschädigt werden“, so EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Bislang hat sich Volkswagen nur bereit erklärt, EU-Verbraucher zu entschädigen, die zum Zeitpunkt des Autokaufs ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Der deutsche Automobilhersteller hat der Kommission und den Behörden mitgeteilt, dass seiner Ansicht nach freiwillige Zahlungen an europäische Verbraucher mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands nicht gerechtfertigt seien, da die betroffenen Fahrzeuge inzwischen so umgerüstet worden seien, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Der für Justiz und Verbraucher zuständige Kommissar Didier Reynders hatte am 11. August 2020 an die Volkswagen-Gruppe geschrieben und diese nachdrücklich dazu aufgefordert, allen betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Dabei betonte er, dass die Betroffenen erwarten, fair behandelt zu werden und für den Schaden, den sie unionsweit in ähnlicher Weise erlitten haben, angemessen entschädigt zu werden.

Die Position des Unternehmens hat sich trotz der jüngsten Gerichtsentscheidungen der EU und der Mitgliedstaaten nicht geändert, weshalb die Kommission und die EU-Verbraucherschutzbehörden den Druck nun erhöhen.

Quelle: EU-Kommission