Betrugsbekämpfung - 8. Juni 2021

Die Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf

DStV, Mitteilung vom 08.06.2021

Die EU rüstet im Kampf gegen Straftaten weiter auf. Seit dem 01.06.2021 verfolgt die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität.

Es sind beeindruckende Zahlen, die das europaweit aktive Recherchenetzwerk correctiv.org zusammenfasst: Der EU entgehen durch Korruption, Geldwäsche und Betrug mit EU-Finanzmitteln jährlich bis zu 50 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Umsatzsteuerkarusselle verursachen zusätzlich in Deutschland einen jährlichen Schaden von geschätzt 5 bis 14 Milliarden Euro.

Der EU fehlte bis jetzt eine effektive Möglichkeit, Betrugsfälle im EU-Binnenmarkt grenzüberschreitend strafrechtlich zu verfolgen. Bestehende Behörden wie Europol, Eurojust, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und das Betrugsbekämpfungsamt der EU (OLAF) können zwar Verdachtsfälle an die nationalen Strafermittlungsbehörden weitergeben, grenzüberschreitend verfügen diese Agenturen jedoch über keine eigenen Ermittlungskompetenzen. Hier setzt die EUStA an und führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu folgenden, gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und weiteren Straftaten durch:

  • Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,
  • betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuerabgaben, die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Millionen. Euro verursachen,
  • Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten stammt,
  • Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU,
  • Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.

Unter Leitung der Europäischen Generalstaatsanwältin und ausgewiesenen Anti-Korruptionsexpertin Laura Kövesi, entsendet jedes der 22 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zwei Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte an den luxemburgischen Sitz der neuen EU-Behörde.

Der frühere Rostocker Staatsanwalt Andrés Ritter ist einer von ihnen und gleichzeitig ein Stellvertreter Kövesis. Den europäischen Staatsanwälten in Luxemburg werden sog. delegierte Staatsanwälte in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zur Seite stehen. Die nationalen Justizsysteme komplementieren den überstaatlichen EuStA-Ansatz mit den nötigen finanziellen und administrativen Ressourcen unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften. Insgesamt soll die Behörde auf 140 ermittelnde Staatsanwälte in den nächsten Jahren anwachsen.

Das Zustandekommen der EuStA

Nachdem ein einstimmiger Beschluss im Europäischen Rat zur Schaffung der EuStA nicht zustande gekommen war, entschlossen sich 22 der 27 EU-Mitglieder im Zuge der „Verstärkten Zusammenarbeit“ zur Gründung der europäischen Staatsanwaltschaft. Polen, Ungarn, Schweden, Dänemark und Irland nehmen bislang nicht teil. Eine Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Die Nicht-Teilnahme entlässt die fünf Mitgliedstaaten jedoch nicht aus der Verantwortung, bei Verdachtsmomenten, wie bisher auch, über das etablierte System der Rechtshilfe und vertrauensvollen Zusammenarbeit im europäischen Rechtsraum mitzuwirken.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de