Aktiengesetz - 23. März 2020

Deutscher Corporate Governance Kodex: Veröffentlichung der neuen Fassung

BMJV, Pressemitteilung vom 20.03.2020

Die von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 16.12.2019 beschlossene Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 20.03.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es handelt sich um die erste grundlegende Überarbeitung des Kodex seit seiner Einführung im Jahr 2002.

Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen nach § 161 AktG jährlich eine Erklärung darüber abzugeben, welchen Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde sowie welche Empfehlungen nicht angewendet wurden und warum nicht.

Inhaltlich hat der Kodex wesentliche Änderungen erfahren. So wurde die Kategorie der „Grundsätze“ (Principles) eingeführt, die zum einen eine Informationsfunktion haben und zum anderen auch Grundlage der Empfehlungen und Anregungen sind. Die Grundsätze bilden inhaltlich wichtige rechtliche Rahmenbedingungen der Corporate Governance in Deutschland ab. Im Gegenzug wurde weitgehend auf die Wiedergabe gesetzlicher Bestimmungen verzichtet, die nicht die Qualität von Grundsätzen haben, um die Handhabung des Kodex zu erleichtern.

Weitgehend neu gefasst wurde auch der Abschnitt zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Kodex wurde dabei an das neue Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie angepasst. Insoweit wurden die Konzepte der vom Aufsichtsrat für den Vorstand festzulegenden Ziel-Gesamtvergütung sowie deren zusätzliche Begrenzung durch eine Maximalvergütung eingeführt.

Darüber hinaus benennt der Kodex auch erstmals konkrete Indikatoren zur Beurteilung einer fehlenden Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat.

Neben dieser umfassenden Überarbeitung erfolgen zeitgleich mit der Bekanntmachung auch umfangreiche personelle Veränderungen.

Frau Daniela Weber-Rey, Herr Prof. Dr. Dres. h.c. Theodor Baums, Herr Dr. Thomas Kremer, Herr Dr. Joachim Faber, Herr Dr. Michael Mertin und Herr Dr. Stefan Schulte sind ausgeschieden. Ihnen gilt besonderer Dank, dass sie ihre Expertise und langjährige praktische und wissenschaftliche Erfahrung in die Arbeit der Kommission eingebracht haben.

Für die zukünftige Arbeit der Kommission konnten Frau Dr. Daniela Favoccia (Partnerin Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB), Herr Dr. Werner Brandt (Aufsichtsratsvorsitzender RWE AG und ProSiebenSat.1 Media SE sowie Aufsichtsratsmitglied Siemens AG), Frau Dr. Bettina Orlopp (Aufsichtsrätin Commerz Real AG und Vorständin Commerzbank AG), Frau Dr. Ariane Reinhart (Vorstandsmitglied Continental AG und Aufsichtsratsmitglied Vonovia AG), Frau Helene von Roeder (Vorstandsmitglied Vonovia AG und Aufsichtsrätin Merck KGaA) und Herr Reiner Winkler (Vorstandsvorsitzender MTU Aero Engines AG) als neue Mitglieder gewonnen und ernannt werden. Mit ihren umfassenden praktischen Erfahrungen werden sie die Arbeit der Kommission unterstützen.