Gesetzentwurf - 2. September 2020

Mindest- und Höchstsätze der HOAI werden gestrichen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.09.2020

Honorare für Ingenieur– und Architektenleistungen werden künftig frei vereinbar sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll entsprechend keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21982) vor. Damit soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. Juli 2019 (C-377/17) umgesetzt werden. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherigen Regelungen der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Zudem sieht der Entwurf davon unabhängige Änderungen im Vergaberecht vor.

Mit dem Entwurf soll die Verordnungsermächtigung im Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) neu gefasst werden. Diese ermöglicht bisher die Festlegung von Mindest- und Höchsthonorarsätzen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 893/2020