Die EU-Kommission hat am 14.04.2020 eine deutsche Garantieregelung zu Handelskreditversicherungen genehmigt. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, die Waren liefern und Dienstleistungen erbringen, geschützt sind, wenn Kunden nicht zahlen. Die Regelung steht allen Kreditversicherern in Deutschland offen. Handelskredite für Käufer von Waren und Dienstleistungen in Drittländern sind ebenfalls abdeckt. Die Garantie ist auf bis Ende […]
Die EU-Kommission hat am 14.04.2020 eine deutsche Garantieregelung zu Handelskreditversicherungen genehmigt. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, die Waren liefern und Dienstleistungen erbringen, geschützt sind, wenn Kunden nicht zahlen.
Die Regelung steht allen Kreditversicherern in Deutschland offen. Handelskredite für Käufer von Waren und Dienstleistungen in Drittländern sind ebenfalls abdeckt.
Die Garantie ist auf bis Ende dieses Jahres vergebene Handelskredite beschränkt.