EU-Recht - 8. Juli 2022

De-minimis-Beihilfen – Überarbeitung der Verordnung

BRAK, Mitteilung vom 07.07.2022

Die Europäische Kommission hat am 27. Juni 2022 eine Initiative zur Überarbeitung der De-minimis-Verordnung (EU) 2015/1588 gestartet. Damit soll die derzeitige Obergrenze von 200.000 Euro der Inflation angepasst und die Transparenzanforderungen verbessert werden.

Bestimmte Beihilfen, die nicht alle Merkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV erfüllen, sind nach der De-minimis-Verordnung vom Anmeldeverfahren freigestellt. Die Mitgliedstaaten können derzeit in Bezug auf die Transparenzanforderungen entscheiden, ob sie mit einem Register oder einer Eigenerklärung der Empfänger arbeiten. Da sich das Register jedoch als effizienter herausstellte, soll nun ein verbindliches öffentliches Register eingeführt werden. Dies soll die Transparenz für die Interessenträger und die Mitgliedstaaten erhöhen sowie den Verwaltungsaufwand verringern. Interessenträger können sich bis zum 25. Juli 2022 an der Sondierung beteiligen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 13/2022