Neue Regeln fürs "Hochladen" - 3. Februar 2021

Das Urheberrecht wird reformiert

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 03.02.2021

Die Bundesregierung hat die umfangreichste Reform des Urheberrechts seit zwei Jahrzehnten auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf, den das Kabinett beschloss, werden zwei europäische Richtlinien umgesetzt. Die Reform ist nötig, weil sich Medientechnologien rasant weiterentwickelt haben – mit Auswirkungen auf urheberrechtlich geschützte Werke.

Ein zentraler Aspekt der Urheberrechtsreform ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen (engl. für „Hochladen“). Nutzerinnen und Nutzer übertragen dabei Daten von ihrem eigenen Gerät ins Internet – künftig sollen Plattformen Lizenzen für diese urheberrechtlich geschützten Daten erwerben. Ein Direktvergütungsanspruch sorgt dann dafür, dass auch die Kreativen, also Musikerinnen und Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler oder Autorinnen und Autoren, fair beteiligt werden.

Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am 03.02.2021 beschlossen hat. Besteht keine entsprechende Lizenz, muss die Plattform einen Upload auf Verlangen des Rechtsinhabers grundsätzlich von Anfang an blockieren. Damit das nicht übermäßig geschieht, sind kurze Ausschnitte auch weiterhin möglich. Auch Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiche können weiterhin verwendet werden.

Faire Beteiligung als Ziel

Mit der Reform wird zudem ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Und: Urheber, die von Verwertungsgesellschaften einen finanziellen Ausgleich erhalten, sollen künftig ihren Verleger beteiligen.

Der Gesetzentwurf enthält auch Anpassungen für Verträge zwischen Kreativen und Verwertern im sog. Urhebervertragsrecht, also etwa zwischen Schauspielerinnen und Schauspielern auf der einen Seite und Filmproduzentinnen und Filmproduzenten auf der anderen Seite. Damit soll zum Beispiel eine angemessene Vergütung ermöglicht werden.

Schließlich müssen Sendeunternehmen für bestimmte unionsweit verbreitete Internet-Angebote die Rechte nur noch für den Mitgliedstaat erwerben, in dem der Sender seinen Sitz hat.

Mit dem Gesetzentwurf werden zwei Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt. Die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt hat das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Die Online-SatCab-Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Zugang der europäischen Zivilgesellschaft zu Rundfunkinhalten, insbesondere bei internetbasierten Sendeformen, verbessern.

Quelle: Bundesregierung