EU-Recht - 19. April 2023

Cybersicherheit: Stärkung der Fähigkeiten der EU für eine wirksame operative Zusammenarbeit, Solidarität und Resilienz

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 18.04.2023

Die EU-Kommission hat am 18.04.2023 einen Vorschlag für ein EU-Cybersolidaritätsgesetz angenommen, um die Cybersicherheitskapazitäten in der EU zu stärken. Es soll die Erkennung und Sensibilisierung im Bereich der Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfälle in der EU stärken, die Abwehrbereitschaft kritischer Einrichtungen verbessern und die Solidarität und konzertierte Krisenbewältigungs- und Reaktionsfähigkeiten in allen Mitgliedstaaten verbessern. Mit dem Cybersolidaritätsgesetz werden EU-Kapazitäten geschaffen, um Europa gegen Cyberbedrohungen widerstandsfähiger und reaktionsfähiger zu machen und gleichzeitig den bestehenden Kooperationsmechanismus zu stärken. Das Gesetz wird dazu beitragen, ein sicheres digitales Umfeld für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen zu schaffen und kritische Einrichtungen und wesentliche Dienste wie Krankenhäuser und öffentliche Versorgungsunternehmen zu schützen.

Überdies hat die Kommission im Rahmen des Europäischen Jahres der Kompetenzen 2023 eine Akademie für Cybersicherheitskompetenzen vorgestellt, um ein besser koordiniertes Vorgehen zur Schließung der Fachkräftelücke im Bereich der Cybersicherheit zu erreichen – eine Voraussetzung für die Stärkung der Resilienz Europas. Die Akademie wird verschiedene bestehende Initiativen zur Förderung von Cybersicherheitskompetenzen auf einer Online-Plattform zusammenführen, um sie so besser sichtbar zu machen und die Zahl qualifizierter Cybersicherheitsfachkräfte in der EU zu erhöhen.

Im Rahmen der Europäischen Sicherheitsunion setzt sich die EU dafür ein, dass alle europäischen Bürgerinnen und Bürger und europäischen Unternehmen sowohl online als auch offline gut geschützt werden, und fördert gleichzeitig einen offenen, sicheren und stabilen Cyberraum. Die immer größere Tragweite und Häufigkeit von Cybersicherheitsvorfällen und ihre zunehmenden Auswirkungen stellen jedoch eine erhebliche Bedrohung für den störungsfreien Betrieb von Netz- und Informationssystemen und den europäischen Binnenmarkt dar. Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat diese Bedrohung weiter verschärft und geht mit einer Vielzahl staatsnaher, krimineller und hacktivistischer Akteure einher, die an den derzeitigen geopolitischen Spannungen beteiligt sind.

Aufbauend auf einem bereits bestehenden starken strategischen, politischen und rechtlichen Rahmen werden das vorgeschlagene EU-Cybersolidaritätsgesetz und die Akademie für Cybersicherheitskompetenzen dazu beitragen, die Erkennung von Cyberbedrohungen, die Widerstandsfähigkeit und die Abwehrbereitschaft auf allen Ebenen des Cybersicherheitsökosystems der EU weiter zu verbessern.

Quelle: EU-Kommission