Fragen und Antworten - 26. März 2020

Corona-Pandemie – Was tut die EU?

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26.03.2020

Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ist für Staaten weltweit eine Herausforderung. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind besonders von der Krise betroffen. Was tun die EU-Institutionen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, die Menschen medizinisch zu versorgen und die wirtschaftlichen Folgen zu begrenzen?

Was machen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten?

Der Europäische Rat, also die Staats- und Regierungschefs der EU, tauschen sich regelmäßig in einer Videokonferenz über die aktuelle Lage in der Corona-Krise aus. Dabei geht es darum, gemeinsam die Herausforderung durch das Coronavirus zu bewältigen: vor allem die Ausbreitung zu verlangsamen und die wirtschaftlichen Folgen der Krise für die Europäische Union zu begrenzen. Neben konkreten Hilfen ist ein funktionierender Binnenmarkt, in dem die Güter frei fließen können, für alle von großer Bedeutung. Außerdem unterstützen sich die EU-Mitgliedstaaten untereinander mit der Lieferung benötigter Ausrüstung oder der Übernahme von Patientinnen und Patienten.

Die nationalen Regierungen haben sich auf Vorschlag der Europäischen Kommission auf Leitlinien für Maßnahmen an den Binnengrenzen geeinigt, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Damit soll sichergestellt sein, dass Fabriken und Geschäfte mit Waren versorgt werden, und dass für Patienten und im Gesundheitswesen das notwendige Personal bereitsteht. Die Bundeskanzlerin führt darüber hinaus viele bilaterale Gespräche mit den anderen Staats- und Regierungschefs der EU, insbesondere vor Video- und Telefonschalten im Kreis der Staats- und Regierungschefs.

Was ist die Aufgabe der Europäischen Kommission in der Krise?

Wichtig: Die Europäische Kommission hat im Bereich Gesundheit nur beschränkte Kompetenzen. Grundsätzlich ist jedes Land für die Organisation und Finanzierung seines Gesundheitswesens selbst zuständig.

Vorrangige Aufgabe der EU-Kommission ist es, die Mitgliedstaaten bei der Krisenbewältigung zu unterstützen und Empfehlungen für ein gemeinsames Vorgehen auszusprechen. Sie hat zu einer Koordinierung des mitgliedstaatlichen Handelns in der Krise wesentlich beigetragen. Das ist etwa der Fall im Bereich öffentliche Gesundheit, Verkehr, Grenzschutz, Binnenmarkt und Handel. So soll ein abgestimmtes Verhalten erreicht und das Virus möglichst effektiv bekämpft werden. Die Europäische Kommission arbeitet mit Unternehmen und Mitgliedstaaten daran, die europaweite Ausstattung mit medizinischen Bedarf (unter anderem Schutzkleidung) zu verbessern.

Was tut die EU im Bereich Mobilität?

Begrenzung der Verbreitung des Virus: Der Durchgang von Medikamenten, Lebensmitteln und Waren wird sichergestellt. Es wird versucht, angemessene Lösungen für Grenzgänger zu finden. Um die weltweite Ausbreitung des Virus zu begrenzen werden die Außengrenzen verstärkt. Nicht unbedingt notwendige Reisen in die EU werden vorübergehend unterbunden. Die Europäische Kommission will die Mitgliedstaaten durch kohärente Leitlinien in puncto Maßnahmen an den Grenzen zum Schutz der Bevölkerung bei gleichzeitiger Gewährleistung der ungehinderten Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern unterstützen.

Zur Visumpolitik: Die Mitgliedstaaten können Antragstellern die Erteilung eines Kurzvisums und Visuminhabern die Einreise in den Schengen-Raum aus Gründen einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit verweigern. Diese Maßnahme zählt zu den Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex und ist eine Bedingung für die Erteilung eines Kurzvisums.

In Drittländern gestrandete Bürger: Der Europäische Rat hat sich verpflichtet, die Koordinierung zwischen seinen Botschaften und den EU-Delegationen in Drittländern zu gewährleisten. Es werden Rückführungen von EU-Bürgern veranlasst, wo immer dies notwendig und dies möglich innerhalb des Katastrophenschutzverfahrens ist.

Was tut die EU im Bereich der Forschung?

Die Europäische Kommission unterstützt die Forschung dabei, einen Impfstoff gegen das Virus zu entwickeln. Dieser soll allen Bedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Hier ist es notwendig, dass Wissenschaftler über Ländergrenzen hinweg Wissen und Informationen austauschen.

Am 17. März hat die Europäische Kommission ein Expertenteam zu COVID-19 eingesetzt. Die Epidemiologen und Virologen aus verschiedenen EU-Staaten sollen EU-Leitlinien für ein Risikomanagement ausarbeiten, das wissenschaftlich fundiert ist und ein koordiniertes Vorgehen ermöglicht. Aus Deutschland sind Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts, und Christian Drosten, Leiter des Instituts für Virologie der Berliner Charité, Mitglieder des Beraterstabs.

Was tut die EU für die Wirtschaft?

Die Bundesregierung steht mit der Europäischen Kommission und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten in permanentem Austausch, um die Maßnahmen für die Wirtschaft zu koordinieren.

Hier die Sofortmaßnahmen:

  • Mit der „Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise“ stellt die Europäische Kommission im Rahmen des EU-Strukturfonds insgesamt 37 Milliarden Euro als Liquidationshilfe für die Regionen zur Verfügung.
  • Hinzu kommt ein Maßnahmenpaket der Europäischen Investitionsbank. Es mobilisiert Finanzierungen in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro.
  • Die EU-Kommission wendet die EU-Haushaltsvorschriften flexibel an, damit die EU-Mitgliedstaaten notwendige Ausgaben zur Bekämpfung der Krise tätigen können.
  • Die EU-Kommission öffnet den EU-Solidaritätsfonds für die Corona-Krise. Damit erhalten die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten Zugang zu einer zusätzlichen Unterstützung in Höhe von bis zu 800 Millionen Euro.
  • Die EU-Kommission hat eine befristete Rahmenregelung für staatliche Beihilfen erlassen, die es den Mitgliedstaaten erleichtert, Unternehmen mit Zuschüssen, Darlehen und Garantien zu unterstützen.
  • Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben zudem angekündigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die aktuellen Herausforderungen und wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus zu adressieren.
  • Die EZB legt das Anleihenprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) über 750 Milliarden Euro auf, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen.