Bundesfinanzminister Scholz im Bundestag: „Was wir jetzt brauchen, ist Solidarität“
Bundesregierung, Mitteilung vom 25.03.2020
Deutschland stemmt sich mit aller Kraft gegen die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus. „Vor uns liegen harte Wochen. Wir können sie bewältigen, wenn wir solidarisch sind“, sagte Bundesfinanzminister Scholz im Deutschen Bundestag. Das Parlament entscheidet im Eilverfahren über das umfangreiche Hilfspaket der Bundesregierung.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat am 25.03.2020 den Nachtragshaushalt in den Deutschen Bundestag eingebracht – mit 122,5 Milliarden Euro will der Bund Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise finanzieren. Das sei eine gigantische Summe, sagte Scholz. Sie sei nötig, „um uns mit aller Kraft gegen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise stemmen zu können“.
Dabei geht es aktuell um drei wesentliche Aufgaben:
- eine gute Gesundheitsversorgung von Erkrankten sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass alle die geschützt sind, die sie behandeln,
- den Lebensunterhalt der Bürgerinnen und Bürger zu sichern, die von der Krise betroffen sind,
- die Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten.
„Es ist wichtig, dass unsere Hilfen schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, sagte Scholz. „Das ist der Beitrag, den wir als Staat leisten können.“ Der Bundesfinanzminister sprach im Bundestag stellvertretend für Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Kanzlerin schließt sich, wie Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte, ausdrücklich dem Dank an die Menschen an, die das Land am Laufen halten: Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Beschäftigten im Verkauf und im Verkehr, Polizisten sowie Mitarbeitern von Arbeits- und Gesundheitsämtern.
Mit dem Nachtragshaushalt, der eine Nettokreditaufnahme von 156 Milliarden Euro vorsieht, schafft die Bundesregierung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen finanzieren zu können.
Umfangreiches Maßnahmenpaket
Die Bundesregierung brachte am 23.03.2020 ein umfangreiches Paket auf den Weg, um die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzumildern. Diese Maßnahmen sind vorgesehen:
- Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige zu unterstützen, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen.
- Die Bundesregierung beschloss außerdem die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Ziel ist es, Liquidität und Solvabilität von Unternehmen zu gewährleisten, die vor der Corona-Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren. Der WSF ergänzt die geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
- Kliniken und Praxen werden gestärkt, denn das gesamte Gesundheitssystem ist durch die Corona-Krise gefordert. Das Kabinett einigte sich daher darauf, Einnahmeausfälle zu kompensieren und Bürokratie abzubauen.
- Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird vereinfacht, um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen.
- Für Selbständige wird der Zugang zu sozialer Sicherung erleichtert. Familien, die Einkommenseinbrüche durch die Corona-Krise erleiden, erhalten zeitlich befristet leichteren Zugang zum Kinderzuschlag.
- Es gibt mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten: Mieter und Kleinstunternehmer, die infolge der Corona-Pandemie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nicht rechtzeitig nachkommen können, sollen vor Kündigung geschützt werden.