Bund übernimmt die Gebühren - 27. April 2020

Corona-Krise: Kostenlose Mietwagen für medizinisches Personal ab 27.04.2020

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.04.2020

Wer in einer systemrelevanten medizinischen Einrichtung wie einer Klinik, einer Pflegestation oder einem Corona-Testlabor arbeitet, kann seit Montag (27.04.2020) kostenfrei mit dem Mietwagen zur Arbeit fahren. Die Gebühren übernimmt der Bund.

Zehn Millionen Euro stellt das Bundesverkehrsministerium zur Verfügung, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systemrelevanter medizinischer Einrichtungen bei ihrem Arbeitsweg zu unterstützen. Sie können für maximal einen Monat und bis zu 400 Euro gebührenfrei einen Mietwagen nutzen. Versicherungsschutz und 125 Freikilometer sind inklusive, nur die Benzinkosten müssen Fahrerinnen und Fahrer selbst tragen.

„Wir wollen Menschen, die in systemrelevanten medizinischen Einrichtungen wie Kliniken, Pflegestationen oder Corona-Testlaboren arbeiten, schnell und unbürokratisch unterstützten“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Das helfe auch den Mietwagenunternehmen. „Eine echte Win-Win-Situation für medizinisches Personal und Wirtschaft“, so Scheuer.

Zusammenfassung des BMVI:

  • Das BMVI will insgesamt 10 Millionen Euro über das bestehende Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ zur Verfügung stellen.
  • Die Anträge auf Förderung sollen von den teilnehmenden Mietwagenfirmen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.
  • Die Kosten für die Miete wird vom Bund zu 100 % erstattet.
  • Arbeitsnachweis durch den Arbeitgeber (Klinik, Pflegeeinrichtung, Corona-Testlabor)
  • Kosten pro Leihwagen maximal 400 Euro brutto/Monat
  • Versicherungsschutz (Haftpflicht und Kasko mit Eigenbeteiligung des Fahrers in Höhe von 175 Euro) eingeschlossen
  • 125 Freikilometer pro Tag eingeschlossen.
  • Geförderter Mietzeitraum pro Person maximal 1 Monat.
  • Benzinkosten sind vom Fahrer selbst zu tragen.
  • Förderprogramm startet am Montag, den 27.04.2020, bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
  • Laufzeit der Förderung: 2 Monate