EU-Kommission, Pressemitteilung vom 26.03.2020
Die Europäische Kommission stellt mit am 26.03.2020 herausgegebenen
Leitlinien
in Zeiten der Gesundheitskrise und der schwierigen wirtschaftlichen Lage sicher, dass bei der Überprüfung ausländischer Investitionen EU-weit ein entschlossener Ansatz verfolgt wird. Ziel ist es, insbesondere in Bereichen wie Gesundheit, medizinische Forschung, Biotechnologie und Infrastruktur Unternehmen und kritische Vermögenswerte in der EU zu erhalten, die für die Sicherheit und öffentliche Ordnung von wesentlicher Bedeutung sind, ohne dabei die generelle Offenheit der EU für ausländische Investitionen zu untergraben. In den Leitlinien werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die vorhandenen Instrumente in vollem Umfang einzusetzen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sagte: „Wenn Europa nach der Krise so stark sein soll wie zuvor, dann müssen wir jetzt vorbeugende Maßnahmen treffen.“
Von der Leyen sagte weiter: „Wie in jeder Krise müssen wir unsere Sicherheit und unsere wirtschaftliche Souveränität schützen, wenn unsere industriellen Aktiva und die Vermögenswerte unserer Unternehmen unter Druck geraten könnten. Wir verfügen über die Instrumente, mit denen wir diese Situation im Rahmen der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften meistern können, und ich appelliere dringend an die Mitgliedstaaten, diese Instrumente auch in vollem Umfang einzusetzen. Die EU ist ein offener Markt für ausländische Direktinvestitionen und wird dies bleiben. Diese Offenheit ist jedoch an Bedingungen geknüpft.“
EU-Handelskommissar Phil Hogan ergänzte: „Wir haben es mit einer Gesundheitskrise beispiellosen Ausmaßes mit schwerwiegenden Folgen für die europäische Wirtschaft zu tun. In der EU sind wir für ausländische Investitionen offen, und das soll auch so bleiben. Unter den derzeitigen Umständen müssen wir diese Offenheit jedoch durch angemessene Kontrollen ergänzen. Wir müssen wissen, wer investiert und zu welchem Zweck dies getan wird. Die EU und ihre Mitgliedstaaten verfügen dafür auch über die richtigen Rechtsinstrumente. In den am 26.03.2020 erlassenen Leitlinien werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, diese Instrumente in vollem Umfang einzusetzen. Außerdem schaffen die Leitlinien zusätzlich Klarheit darüber, wie wir unseren Rechtsrahmen zur Überprüfung von Investitionen dazu nutzen können, in der derzeitigen Krise einen Ausverkauf strategischer Vermögenswerte der EU zu verhindern.“
Nach den geltenden EU-Vorschriften sind die Mitgliedstaaten befugt, ausländische Direktinvestitionen aus Nicht-EU-Ländern aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu überprüfen. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit ist als zwingender Grund des Allgemeininteresses anerkannt. Infolge einer Überprüfung können die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Risikominderung (etwa Lieferverpflichtungen zur Deckung eines dringenden Bedarfs des jeweiligen Mitgliedstaats oder der EU) verhängen oder verhindern, dass ein ausländischer Investor ein Unternehmen erwirbt oder unter seine Kontrolle bringt. Nationale Mechanismen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen gelten bereits in 14 Mitgliedstaaten. Mit der letztes Jahr in Kraft getretenen Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen ist die EU gut dafür gerüstet, die Kontrolle von Erwerbsvorgängen durch ausländische Akteure auf Ebene der Mitgliedstaaten zu koordinieren.
Mit den Leitlinien ruft die Kommission die Mitgliedstaaten, die bereits über einen Überprüfungsmechanismus verfügen, dazu auf, die ihnen nach EU- und nationalem Recht zu Gebote stehenden Instrumente umfassend zu nutzen, um Kapitalbewegungen aus Nicht-EU-Staaten zu verhindern, die Europas Sicherheit oder öffentliche Ordnung untergraben könnten.
Die Kommission appelliert außerdem an die übrigen Mitgliedstaaten, einen Überprüfungsmechanismus in vollem Umfang einzurichten und in der Zwischenzeit alle mit dem Unionsrecht und internationalen Verpflichtungen im Einklang stehenden Optionen dafür zu prüfen, wie sie in Fällen aktiv werden können, in denen der Erwerb oder die Kontrolle eines bestimmten Unternehmens bzw. einer bestimmten Infrastruktur oder Technologie durch einen ausländischen Investor ein Risiko für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in der EU mit sich bringen könnte.
Die Kommission fördert auch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt haben könnten. Ein Erwerb durch ausländische Investoren, der jetzt getätigt wird, fällt bereits unter die EU-Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und könnte im Rahmen des Kooperationsmechanismus überprüft werden, der mit der Verordnung eingerichtet wurde und ab Oktober 2020 voll wirksam sein wird.
In Bezug auf Kapitalbewegungen wird in den Leitlinien auch darauf hingewiesen, unter welchen genauen Umständen der freie Kapitalverkehr, insbesondere aus Drittländern, im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen beschränkt werden kann.
Die Kommission wird die Entwicklungen vor Ort auch weiterhin aufmerksam verfolgen und ist bereit, alle Fälle ausländischer Investitionen mit größeren europäischen Auswirkungen zu erörtern und zu koordinieren. Der Schutz der strategischen Vermögenswerte der EU wird auch Gegenstand von Gesprächen zwischen Präsidentin von der Leyen und den Staats- und Regierungschefs der EU auf der morgigen Videokonferenz des Europäischen Rates sein.
Hintergrund
Die
EU-Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen
wurde im März 2019 erlassen. Mit ihr wird erstmals auf EU-Ebene ein Mechanismus zur Koordinierung der Überprüfung ausländischer Investitionen eingeführt, die wahrscheinlich Auswirkungen auf die Sicherheit und die öffentliche Ordnung der Union und ihrer Mitgliedstaaten haben werden. Dieser Mechanismus beruht auf einem obligatorischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sowie auf der für die Kommission und die Mitgliedstaaten bestehenden Möglichkeit, Stellungnahmen und Kommentare zu bestimmten Transaktionen abzugeben. Die Anwendung des Mechanismus beginnt am 11. Oktober 2020. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten bereits gemeinsam daran, die nationalen Überprüfungsmechanismen anzupassen und eine vollständige und rasche Durchführung der Verordnung auf EU- und nationaler Ebene sicherzustellen.