vzbv, Mitteilung vom 04.09.2024
vzbv-Stellungnahme zum Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV)
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) beschlossen. Mit der Rechtsverordnung möchte die Bundesregierung Dienste etablieren, mit denen Verbraucher:innen Einwilligungen im Internet erteilen und verwalten können sollen. So soll die Flut an Einwilligungsbannern (Cookie-Banner) reduziert werden. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) wird die EinwV jedoch keine positive Wirkung entfalten können.
Problematisch ist insbesondere, dass Anbieter digitaler Dienste die über Einwilligungsverwaltungsdienste getroffene Entscheidungen der Nutzer:innen nicht akzeptieren müssen (§ 19 EinwV-E). Lehnen Nutzer:innen die Einwilligung ab, können die Anbieter erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten. Nutzer:innen werden damit unter Druck gesetzt, Einwilligungen zu erteilen. Das ist inakzeptabel, widerspricht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und nimmt Verbraucher:innen den Anreiz, Einwilligungsverwaltungsdienste zu nutzen. In der Verordnung muss daher geregelt werden, dass Anbieter digitaler Dienste den Entscheidungen der Nutzer:innen Folge leisten müssen.
Der vzbv fordert unter anderem:
- Anbieter digitaler Dienste müssen den Entscheidungen der Nutzer:innen Folge leisten. Wiederholte Abfragen zur Einwilligung müssen untersagt werden.
- Regelungen sollten für alle Anbieter digitaler Dienste gelten, die Einwilligungsverwaltungsdienste einbinden.
- Nutzer:innen sollten frei zwischen verschiedenen Diensten zur Einwilligungsverwaltung wählen können.
- Diese und weitere Positionen werden in der verlinkten Stellungnahme ausführlich dargelegt.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)