Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.03.2026
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung verabschiedet. Sowohl der Entwurf für ein Data Act-Durchführungsgesetz (21/2998, 21/3508) als auch das Daten-Governance-Gesetz (21/3544, 21/3946) wurden zuvor im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung noch in Teilen geändert (21/4998, 21/4994). Beide Vorlagen wurden mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich beim Entwurf zum Data Act enthalten und dem Entwurf zum Daten-Governance-Gesetz zugestimmt. Der Abstimmung lagen Berichte gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages des Haushaltsauschuss (21/4999, 21/4995) zugrunde.
Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Entwurf für das Data-Act-Durchführungsgesetz (21/2998) dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Er ist EU-weit am 12. September 2025 in großen Teilen direkt anwendbares Recht geworden, schreibt die Bundesregierung im Entwurf. (…)
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv