Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung - 24. Oktober 2019

Bundestag stimmt für Mindest­vergütung in der Ausbildung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.10.2019

Der Bundestag hat am 24. Oktober 2019, einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (
19/10815
,
19/12798
,
19/13175
Nr. 16) in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP und AfD bei Enthaltung der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zugrunde (
19/14431
). (…)

Novelle des Berufsbildungsgesetzes

Ziel des Regierungsentwurfes ist es, die duale berufliche Bildung in Deutschland attraktiver zu machen. Dafür soll das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als ordnungspolitischer Rahmen für die duale Berufsausbildung und als Sonderarbeitsrecht für Auszubildende und Ausbildende an wichtige Trends und Entwicklungen angepasst und damit die weltweit geschätzte duale Berufsausbildung in Deutschland fit für die Zukunft gemacht werden.

Dabei setzt die Bundesregierung folgende Schwerpunkte: Die Einführung einer ausbalancierten und unbürokratischen Mindestvergütung für Auszubildende im BBiG, die Stärkung und Weiterentwicklung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung mit transparenten beruflichen Fortbildungsstufen und mit eigenständigen und attraktiven Abschlussbezeichnungen, die Verbesserung der Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung und die Optimierung der Rahmenbedingungen des BBiG insbesondere für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt.

Gleichzeitig sollen im Zuge der Novellierung durch Verfahrenserleichterungen für Auszubildende, größere Flexibilität bei der Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie durch Streichung gegenstandsloser Auskunftspflichten Verfahren modernisiert und verkürzt werden, um unnötige Bürokratie abzubauen.