Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.12.2022
Verfahren in der Sozialversicherung sollen effektiver gestaltet und im Sinne der Digitalisierung und Entbürokratisierung verbessert werden. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag, 1. Dezember 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (20/3900) gebilligt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor noch Änderungen am Gesetz beschlossen (20/4706). Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. AfD und Linke enthielten sich. (…)
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv 2022
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