Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.05.2021
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/29894) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, AfD, FDP und Linksfraktion dagegen, die Grünen enthielten sich. In zweiter Beratung hatte das Parlament einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (19/29905) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. In dritter Beratung wurden Entschließungsanträge der Linken (19/29906) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/29907) abgelehnt. Linke und Grüne stimmten jeweils dafür, die übrigen Fraktionen lehnten beide Initiativen ab.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie es im Gesetzentwurf (19/27426) heißt, hat die EU den Mitgliedstaaten mit ihrer Richtlinie 2019 / 790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL; DSM für „Digital Single Market“) einen umfangreichen Rechtsetzungsauftrag erteilt. Die DSM-RL adressiere als Querschnittsrichtlinie eine Vielzahl urheberrechtlicher Fragen, zu ihrer Umsetzung seien daher etliche Rechtsänderungen erforderlich, die am 7. Juni 2021 in Kraft treten sollen. Bis zu diesem Zeitpunkt sei zudem die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 vom 17. April 2019 umzusetzen, die insbesondere die Online-Verwertung von Rundfunkprogrammen teilweise neu ordnet. Der jetzt angenommene Entwurf enthält außerdem Rechtsänderungen aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Pelham vom 29. Juli 2019.
Im Einzelnen wird unter anderem die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geordnet. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche. Um unverhältnismäßige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, enthält die Vorlage besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe. Die Kreativen sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Der Entwurf beinhaltet ebenfalls das neue Leistungsschutzrecht des Presseverlegers sowie Änderungen im Urhebervertragsrecht.
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Quelle: Deutscher Bundestag