Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen - 8. November 2019

Bundestag beschließt „MDK-Reformgesetz“

Medizinischer Dienst wird gestärkt
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 08.11.2019

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten. Ein entsprechendes Gesetz hat der Deutsche Bundestag verabschiedet. Es geht um die Organisation des Dienstes und die effizientere Überprüfung von Krankenhäusern.

Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) sollen künftig als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts agieren. Sie tragen dann die einheitliche Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD). Bislang sind sie Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen.

Auch die Besetzung der Verwaltungsräte soll neu geregelt werden: Ihnen gehören künftig auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe an.

Der MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen. Die Arbeit des MDK trägt dazu bei, dass Versicherte bedarfsgerecht versorgt werden. Dabei ist es genauso wichtig, medizinisch notwendige Behandlungen zu gewährleisten, wie auch unnötige oder sogar schädliche Versorgungen zu vermeiden.

Bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen

In den vergangenen Jahren ist immer wieder kritisch hinterfragt worden, inwieweit die Medizinischen Dienste unabhängig von den Kranken- und Pflegekassen sind. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag verabredet, die Medizinischen Dienste zu stärken, ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass sie ihre Aufgaben nach bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelungen wahrnehmen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag nun beschlossen.

Effizientere Überprüfung von Krankenhäusern

Die Prüfung von Krankenhausabrechnungen soll effizienter werden. Der Medizinische Dienst soll Krankenhäuser seltener, dafür aber gezielter überprüfen als bisher.

Das Gesetz schafft Anreize für eine regelkonforme Abrechnung: Wer ordentlich abrechnet, wird mit niedrigem Prüfaufwand belohnt. Eine schlechte Abrechnungsqualität hat dagegen negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.