Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation - 8. November 2019

Bundestag beschließt „Digitale-Versorgung-Gesetz“

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.11.2019

Der Deutsche Bundestag hat am 07. November 2019 dem Entwurf der Bundesregierung für das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (
19/13438
,
19/13548
) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (
19/14867
) zugestimmt. (…)

Gesundheits-Apps auf Rezept

Mit dem Gesetz soll es Patienten künftig möglich sein, Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten, Online-Sprechstunden einfach zu nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen. Schon heute nutzten viele Patienten Apps, die sie etwa dabei unterstützten, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren, heißt es in dem Entwurf. Künftig sollen sie sich nach dem Willen der Bundesregierung aber solche Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen können. Die Kosten dafür soll in Zukunft die gesetzliche Krankenversicherung tragen. „Damit das möglichst unbürokratisch möglich ist, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert“, erläutert die Bundesregierung.

Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft worden sei, werde sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit müsse der Hersteller beim Bundesinstitut nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld der Hersteller dann dafür erhält, verhandle er selbst mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen.

Zugriff auf die elektronische Patientenakte geplant

Zudem soll es Patienten bald möglich sein, auch digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte flächendeckend zu nutzen. Apotheken und Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich laut Entwurf freiwillig an die TI anschließen lassen.

Die Kosten dafür sollen ihnen erstattet werden. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssten einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen, so die Bundesregierung. Bisher lag der Abzug bei einem Prozent. (…)