Sozialrecht - 26. Februar 2021

Bundestag beschließt das Sozialschutz-Paket III

Deutscher Bundestag, Meldung vom 26.02.2021

Der Bundestag hat am 26.02.2021 das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Sozialschutz-Paket III beschlossen. Dem Gesetzentwurf „zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (19/26542) stimmten CDU/CSU und SPD in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/26967) zu, die Oppositionsfraktionen enthielten sich.

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Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Das beschlossene dritte Sozialschutz-Paket erleichtert zum einen den Zugang in die Grundsicherungssysteme und die Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021. Außerdem wurden die Sonderregeln zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.

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Quelle: Deutscher Bundestag