EEG-Umlage - 29. April 2022

Bundestag beschließt Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022

BMWK, Pressemitteilung vom 28.04.2022

Der Deutsche Bundestag hat am 28.04.2022 nach 2./ 3. Beratung den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher beschlossen.

Dazu Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null bereits zur Jahresmitte ist in der aktuellen Hochpreisphase eine wichtige und dringliche Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für viele Gewerbekunden. Zugleich ist es ein wichtiger Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien.“

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben. Zielsetzung des Gesetzes ist es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen.

Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 1. Juli 2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli. Das muss dann für die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein.

Quelle: BMWK