Verbraucherschutz - 13. November 2020

Bundesregierung will Sanierungs- und Insolvenzrecht anpassen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.11.2020

Der Umsetzung einer EU-Richtlinie und Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts an die durch die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie geprägte Sondersituation dient ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24181). In den Entwurf des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) seien auch die Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 eingeflossen, wie die Bundesregierung schreibt.

Unter anderem soll mit dem Gesetz ein Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen geschaffen werden, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Mit diesem Rechtsrahmen werde die Lücke geschlossen, die das geltende Sanierungsrecht zwischen dem Bereich der freien, dafür aber auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und der insolvenzverfahrensförmigen Sanierung mit ihren Kosten und Nachteilen gegenüber der freien Sanierung gelassen habe. Dieser Restrukturierungsrahmen solle es dem Unternehmen grundsätzlich ermöglichen, die Verhandlungen zu dem Plan selbst zu führen und den Plan selbst zur Abstimmung zu stellen. Die Instrumentarien des Rahmens sollen im Stadium der drohenden und noch nicht eingetretenen Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung stehen.

Die Verbesserungen der Sanierungsoptionen würden insbesondere Unternehmen zugutekommen, die infolge der Folgewirkungen der Maßnahmen, die zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ergriffen worden sind, Umsatzeinbrüche erlitten haben, heißt es in der Vorlage. Unter den Bedingungen der nach wie vor nicht bewältigten Wirtschaftskrise sollen die mit dem Entwurf strenger gefassten Zugangsregelungen zu Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vorübergehend und beschränkt auf Unternehmen, deren finanzielle Krise auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist, gelockert werden. Den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beziffert die Bundesregierung auf mindestens 160.000 Euro jährlich.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1232/2020