Zweites Führungspositionengesetz - 18. Februar 2021

Bundesregierung will Frauenquote in großen Unternehmen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.02.2021

Die Bundesregierung will eine Frauenquote für Vorstände großer deutscher Unternehmen verbindlich vorschreiben. Dies ist der zentrale Punkt des von ihr vorgelegten Entwurfs eines Zweiten Führungspositionengesetzes (19/26689). Konkret sieht das Gesetz vor, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten in den Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein muss. Von dieser Regelung sind nach Angaben der Regierung derzeit etwa 70 Unternehmen betroffen, von denen 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben. Alle anderen Unternehmen sollen nach der Gesetzesvorlage in Zukunft begründen müssen, warum sie es sich nicht zum Ziel setzen, eine Frau in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße für den Frauenanteil nennen oder keine Begründung abgeben, sollen sanktioniert werden.

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll eine feste Frauen- bzw. Männerquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten festgelegt werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 206/2021