Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.09.2025
Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ (21/1849) eingebracht. Damit soll die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen gestärkt werden. Vorgesehen ist, den in Paragraf 23 Gerichtsverfassungsgesetz geregelten Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Grenze zuletzt 1993 angepasst wurde.
Darüber hinaus sollen bestimmte Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen werden. So sollen etwa nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten künftig grundsätzlich vor Amtsgerichten verhandelt werden, während Veröffentlichungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Vergabesachen den Landgerichten zugewiesen werden. So will die Bundesregierung eine weitergehende Spezialisierung erreichen.
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 456/2025