Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.02.2025
Die Bundesregierung hat Änderungen des Mietrechts vorgeschlagen. Mit zwei Gesetzentwürfen soll zum einen die sog. Mietpreisbremse verlängert werden, zum anderen schlägt die Regierung unter anderem Änderungen bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (20/14672) wird mit dem anhaltend starken Anstieg der Wiedervermietungsmieten in Ballungszentren begründet. Die sog. Mietpreisbremse soll daher nach dem Willen der Bundesregierung „noch einmal bis zum Jahr 2029“ verlängert werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse auch auf Wohnungen auszudehnen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und zwar bis zum 1. Oktober 2019.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete“ (20/14673) sieht unter anderem vor, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von sechs auf sieben Jahre zu verlängern.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 75/2025