Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.06.2021
Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze“ (19/30005) vorgelegt. Er entspricht einem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (19/29763). Mit den Regelungen soll ein einheitliches Register für Unternehmensdaten geschaffen werden. Konkret ist ein Register für Unternehmensbasisdaten beim Statistischen Bundesamt vorgesehen, das die „wirtschaftlich aktiven Einheiten“ in Deutschland als Unternehmen abbilden soll.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 728/2021