Gesetzgebung - 2. Mai 2022

Bundesrat: Strafbarkeit des Digitalen Hausfriedensbruch

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.05.2022

Bereits zum dritten Mal bringt der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme – Digitaler Hausfriedensbruch“ (20/1530) ein. Zwei wortgleiche Vorlagen waren am Ende der 18. (18/10182) beziehungsweise der 19. Wahlperiode (19/1716) jeweils für erledigt erklärt worden.

Ziel des Entwurfes ist es, die unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme unter Strafe zu stellen. Danach sollen zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme die Rechtsgedanken der Paragrafen 123 und 248b des Strafgesetzbuches (StGB) in die digitale Welt übertragen und ein neuer Paragraf 202e geschaffen werden. IT-Systeme seien mindestens ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht und wie das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen. Derzeit seien sogar Fahrräder besser geschützt als Computer mit höchstpersönlichen Daten. Die Gefahr für die Allgemeinheit, die von unbefugt genutzten informationstechnischen Systemen ausgeht, sei hoch. Es sei daher die Aufgabe auch des Strafrechts, den lückenlosen Schutz des bedeutsamen Grundrechts auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 204/2022