Bundesrat, Mitteilung vom 15.05.2020
Einkommensschwache Haushalte sollen durch die im Klimapaket beschlossene CO2-Bepreisung nicht belastet werden. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 der vom Bundestag beschlossenen CO2-Komponente beim Wohngeld zugestimmt.
Gestaffelter Zuschlag
Hierüber sollen die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen durch einen gestaffelten Zuschlag ausgeglichen werden. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.
Für mehr als 600.000 Haushalte
Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld 2021 voraussichtlich rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Mehr als 600.000 Haushalte sollen davon profitieren.
CO2-Bepreisung ab 2021
Die CO2-Bepreisung wird 2021 eingeführt. Die Preise für Heizöl, Erdgas und Sprit werden sich dann schrittweise erhöhen.
Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die CO2-Komponente soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.