Geldwäschebekämpfung - 3. Dezember 2020

Bundesrat nimmt Stellung zu Geldwäschegesetzentwurf

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.12.2020

Über die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (19/24180) und ihre Gegenäußerung dazu informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/24902). Die Stellungnahme umfasst drei Änderungsvorschläge, bei denen es unter anderem um den Anwendungsbereich der erweiterten selbständigen Einziehung geht. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, sie werde die Vorschläge prüfen. So heißt es zur erweiterten selbständigen Einziehung, die Bundesregierung weise schon jetzt darauf hin, dass nach ihrer Ansicht durch die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen neuen Begrifflichkeiten und die ausdrückliche Einbeziehung von Nutzungen, die aus inkriminierten Vermögensgegenständen gezogen werden, mehr Rechtssicherheit beim Umfang der selbständig einziehbaren Vermögensgegenstände erreicht wird.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1343/2020