Flugsicherheit - 11. Februar 2022

Bundesrat fordert Ausweiskontrollen beim Boarding

Bundesrat, Mitteilung vom 11.02.2022

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Fluggesellschaften die Identität ihrer Passagiere beim Boarding kontrollieren und mit den Buchungsdaten der Tickets abgleichen müssen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Am 11. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, eine entsprechende Ergänzung im Luftsicherheitsgesetz beim Bundestag einzubringen.

Identität der Passagiere nicht gesichert

Der Bundesrat warnt vor Gefahren für die Luftverkehrssicherheit, wenn unklar bleibt, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges geht: Gibt jemand bei der Buchung eine falsche Identität an und wird vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bleibt die falsche Identität unerkannt. Diese Informationslücke könnten Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität werde erschwert, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Vorbild Frankreich

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien sind Fluggesellschaften bereits verpflichtet, die Identität eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sicherzustellen.

Erneuter Versuch

Mit dem aktuellen Beschluss bekräftigt der Bundesrat eine frühere Forderung: Schon am 21. September 2018 hatte er – ebenfalls auf Initiative von Niedersachsen – einen gleichlautenden Entwurf (BR-Drs. 321/18) beim Bundestag eingebracht. Dieser ihn vor Ablauf der 19. Legislaturperiode nicht abschließend beraten, sodass er der Diskontinuität unterfiel.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf wird zunächst der neuen Bundesregierung zugeleitet, die dazu innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen für dessen Beratungszeit gibt es nicht.

Quelle: Bundesrat