Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.04.2021
Auf den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (19/27442) geht der Bundesrat in einer Stellungnahme ein, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/28408) vorgelegt hat. Darin begrüßt das Gremium grundsätzlich das Engagement der Bundesregierung für eine Strategie der offenen Daten in der Verwaltung. Zugleich kritisiert der Bundesrat, dass in dem Entwurf Angaben zum Erfüllungsaufwand der Länder fehlten. Er weist außerdem darauf hin, dass der Entwurf auch für Daten gelte, die bisher unter Landesrecht fallen. „Mit der angestrebten Normierung durch den Bund würden gesetzgeberische Zuständigkeit und finanzielle Verantwortung auseinanderfallen.“ Der Bund solle Mehrbelastungen und Einnahmeausfälle der Länder mit einer entsprechenden Anpassung der Umsatzsteuerfestbeträge kompensieren.
Die Bundesregierung entgegnet unter Verweis auf das Grundgesetz, dass Bund und Länder, wenn sie für den Vollzug von Bundesgesetzen zuständig sind, die damit einhergehenden Ausgaben grundsätzlich jeweils mit ihren Haushaltsmitteln zu finanzieren haben. „Kostenfolgen, die einen Anspruch der Länder auf eine Neufestsetzung der Umsatzsteueranteile begründen könnten, sind hier nicht ersichtlich.“
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 493/2021