Mikro-Depot-Richtlinie - 2. März 2022

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Mikro-Depots

BMWK, Pressemitteilung vom 01.03.2022

Für den Umstieg auf eine zukunftsfähige klimafreundliche Logistik können Unternehmen ab 1. März 2022 wieder Skizzen zur Förderung von Mikro-Depots im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz einreichen. Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden.

Mit der Mikro-Depot-Richtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre. Der Online-Handel und der damit verbundene Transport von Waren durch Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das führt zu hohen CO2 Emissionen aber auch zu erhöhten Konzentrationen an Feinstaub und Stickstoff sowie Staus in unseren Städten.

Die Richtlinie fördert Investitionen, die eine emissionsfreie Abwicklung von logistischen Prozessen „auf der letzten Meile“ ermöglichen. Die „letzte Meile“ ist der finale Transport der Sendungen zum Endkunden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Unternehmen in den Jahren 2022 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai Projektskizzen einreichen. In einem Auswahlverfahren werden diese anhand von definierten Kriterien ausgewählt und die Einreichenden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen, wie z. B. die Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, die Anschaffung von Containern und spezieller Sicherheitstechnik, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.

Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profitieren. Die Kooperation von mehreren Antragstellern in Verbünden ist ausdrücklich erwünscht.

Die Skizzen zur Richtlinie nimmt die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) ab 1. März 2022 entgegen. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024.

Quelle: BMWK