Außenwirtschaftsverordnung - 7. Oktober 2020

Bundeskabinett verabschiedet novellierte Außenwirtschaftsverordnung zur Einführung des neuen EU-weiten Kooperationsmechanismus

BMWi, Pressemitteilung vom 07.10.2020

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2020 eine Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung beschlossen, mit der die Vorbereitungen für einen neuen EU-weiten Kooperationsmechanismus bei der Investitionsprüfung abgeschlossen werden.

Ab 11. Oktober 2020 werden die EU-Mitgliedstaaten bei der Prüfung von Auslandsinvestitionen intensiver zusammenarbeiten. Dazu tauschen sich die EU- Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission über laufende Prüfverfahren aus. Erkenntnisse können so gegenseitig im Rahmen der jeweiligen nationalen Investitionsprüfungen berücksichtigt werden. In Deutschland wurde hierfür eine nationale Kontaktstelle im BMWi eingerichtet.

Der Kooperationsmechanismus beruht auf der EU-Screening-Verordnung. Mit der bereits Anfang Juli in Kraft getretenen Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) wurde die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen. Die jetzige 16. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) setzt den Kooperationsmechanismus nun abschließend um.

Dieser neue EU-weite Kooperationsmechanismus stärkt den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der EU und ist ein wichtiger Schritt hin zu einem europaweiten level-playing-field bei der Prüfung von Auslandsinvestitionen.

Parallel stimmen die Ressorts weiterhin die Details einer weiteren Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung ab. Im Fokus dieser weiteren Novelle steht die Erweiterung der Fallgruppen mit besonders prüfrelevanten Unternehmen auf Hersteller und Entwickler von Hoch- und Zukunftstechnologien.

Quelle: BMWi