Ausbildung & Beruf - 3. Februar 2021

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Neuregelung der Interessenvertretung von Industrie- und Handelskammern

BMWi, Pressemitteilung vom 03.02.2021

Das Bundeskabinett hat am 03.02.2021 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Organisation des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) neu regelt. Der bislang als privatrechtlicher eingetragener Verein organisierte DIHK soll dadurch in einen öffentlich-rechtlichen Rechtsrahmen überführt werden und damit den gleichen Vorgaben unterliegen wie die einzelnen Industrie- und Handelskammern (IHKs). Die Neuregelung trägt auch der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den DIHK e.V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft der IHKs umzuwandeln. In der Übergangszeit von zwei Jahren soll der DIHK e.V. diese Aufgaben – ebenfalls mit einer gesetzlichen Mitgliedschaft aller IHKs – übernehmen. Die künftige Bundeskammer bringt Perspektiven aller IHK-Bezirke und damit aller Unternehmen abwägend bei der Vertretung des Gesamtinteresses auf Bundesebene sowie auf europäischer und internationaler Ebene ein. Als Selbstverwaltungskörperschaft wird der DIHK künftig der Rechtsaufsicht des BMWi unterliegen.

Gleichzeitig werden im Gesetzentwurf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Kammermitglieder betont und die Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die Gesellschaft in die Vertretung des Gesamtinteresses einbezogen. Durch die Berücksichtigung von Themen wie Klimaschutz, Menschenrechte und aller Nachhaltigkeitsziele (SDGs) wird die Gemeinwohlorientierung der IHK-Organisation betont. Dabei ist aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine Änderung der Aufgaben und Kompetenzen der IHKs und keine Verschiebung der Kompetenzen zwischen IHKs und DIHK vorgesehen.

Die Gesetzesänderungen tragen einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Rechnung, das es dem Mitglied einer IHK erlaubt, bei wiederholten kompetenzüberschreitenden Äußerungen der Vertreter des DIHK den Austritt seiner IHK zu verlangen. Sie dienen dazu, das System der Selbstverwaltung und die Interessenswahrnehmung zugunsten von rd. 4 Millionen meist mittelständischen Unternehmen auf Bundesebene zu erhalten.

Quelle: BMWi