EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.03.2020
Die Europäische Kommission hat am 18.03.2020 einen Entwurf für ein Abkommen über die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich veröffentlicht. Sie setzt damit die von den EU-Staaten verabschiedeten Verhandlungsrichtlinien rechtlich um.
Der am 19.03.2020 veröffentlichte Text trägt den Konsultationen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat Rechnung und soll die nächsten Verhandlungsrunden unterstützen sowie rasche Fortschritte mit dem Vereinigten Königreich ermöglichen.
Aufgrund der COVID-19-Krise wurde die für diese Woche in London geplante Verhandlungsrunde abgesagt.
Der Chefunterhändler der Europäischen Kommission, Michel Barnier, erklärte: „Dieser Entwurf beweist, dass auf der Grundlage des Mandats der EU und der politischen Ziele, die mit dem Vereinigten Königreich vor fünf Monaten vereinbart wurden, ein ehrgeiziges und umfassendes Abkommen über unsere künftige Partnerschaft möglich ist.“
Nächste Schritte
Das Vereinigte Königreich hat angekündigt, zu bestimmten in der Politischen Erklärung zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Elementen einige Texte vorzulegen.
Angesichts der Entwicklungen in der COVID-19-Krise suchen die Unterhändler der EU und des Vereinigten Königreichs nach Alternativen, um die Erörterungen fortzusetzen, einschließlich der Möglichkeit, auf Videokonferenzen zurückzugreifen. Beide Seiten stehen in engem Kontakt zueinander, und in den kommenden Wochen wird die beidseitige intensive Arbeit an den Vertragstexten fortgesetzt.
Weitere Informationen
Der Entwurf des von der Kommission veröffentlichten Texts deckt alle Bereiche der Verhandlungen ab, darunter Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit, Rechtsdurchsetzung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Teilnahme an EU-Programmen und andere thematische Bereiche der Zusammenarbeit. Ein eigenes Kapitel zur Governance gibt einen Überblick über einen übergreifenden Rahmen, der alle Bereiche der wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit abdeckt.