BRAK, Mitteilung vom 26.11.2024
Die BRAK warnt erneut vor Betrugsversuchen vermeintlicher Kanzleien. Diese treten unter den Namen „Alex und Partner“ und „2F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ auf, missbrauchen die Identitäten tatsächlich existierender Rechtsanwälte und bieten vermeintliche Insolvenzware zum Verkauf an.
Die BRAK warnt vor der vermeintlichen Kanzlei „Alex und Partner“. Diese wirbt unter der URL kanzlei-alex.de und bietet nach der bereits aus anderen Fällen bekannten Masche zum Schein Insolvenzgüter zum Verkauf an. Dabei nutzt sie teilweise die Identität des tatsächlich existierenden und in München zugelassenen Kollegen Olaf Alex aus und verwendet einen gefälschten Beschluss des Amtsgerichts München.
Neben dem Namen des betroffenen Kollegen wird im Impressum der Website auch dessen tatsächliche Kanzlei-Anschrift angegeben. Die übrigen biografischen Angaben und Telekommunikationsdaten stimmen indes nicht mit denen des Kollegen überein.
Ein Abgleich mit den im Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAV) hinterlegten Daten und insbesondere eine Rückfrage über die dort angegebene Kommunikationsdaten bzw. über das beA ermöglichen etwaig Betroffenen, betrügerische Angebote zu erkennen. Da der Kollege gegenwärtig keine eigene öffentliche Website betreibt, wird ferner jede vermeintlich auf ihn lautende Website oder mit einer solchen in Zusammenhang stehende E-Mail-Korrespondenz als betrügerisch einzuordnen sein.
Auch die vermeintliche Kanzlei „2F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ verfährt nach dem Insolvenz-Schema. Sie wirbt unter der URL www.2f-kanzlei.com. Als „Partner“ bzw. Vertreter weist sie fälschlicherweise den in München zugelassenen Kollegen Fritz Johannes Roth aus. Sie missbraucht im Impressum ferner dessen tatsächliche Kanzlei-Anschrift. Auch diese Kanzlei verwendet in ihren Angebotsschreiben einen gefälschten Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts München.
Ein Abgleich mit den im BRAV hinterlegten Kommunikationsdaten des echten Kollegen sowie eine Nachfrage auf einem dort angegebenen Kanal bzw. über das beA ermöglichen in diesem Fall die Unterscheidung.
In jüngster Zeit sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen vermeintliche Kanzleien mit ähnlichen Maschen und zum Teil ebenfalls unter Missbrauch der Identitäten tatsächlich existierender Rechtsanwälte auftraten. Potenziell Betroffenen rät die BRAK zur Wachsamkeit. Sie sollten alle Kommunikationsdaten der vorgeblichen Kanzlei im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis sorgfältig prüfen, insbesondere Telefonnummern und soweit angegeben auch E-Mail-Adressen. Soweit möglich, sollte nur über das besondere elektronische Anwaltspostfachs (beA) als sicheres Kommunikationsmittel kommuniziert werden.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer