EU-Recht - 3. März 2023

BRAK: Stellungnahme zur Harmonisierung des Insolvenzrechts

BRAK, Mitteilung vom 02.03.2023

Die BRAK hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und der Europäischen Kommission Stellung zu einem Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung einiger Aspekte des Insolvenzrechts genommen.

Ziel des Richtlinienvorschlags der Kommission ist die Förderung der Kapitalmarktunion durch die stärkere Vereinheitlichung der Insolvenzrechte der Mitgliedstaaten für Unternehmen (ohne Banken). Teile des Insolvenzrechts sollen damit effizienter, kostengünstiger und rechtssicherer ausgestaltet und der freie Kapitalverkehr erleichtert werden.

In der Stellungnahme stehen die vorgeschlagenen Regelungen zur Mindestharmonisierung des Insolvenzanfechtungsrechts, zum Asset-Tracing und zur Einführung eines Pre-Pack-Verfahrens durch die Mitgliedstaaten sowie die Regelungen zu vereinfachten Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen im Fokus. Dabei werden die vorgeschlagenen Regelungen zum Insolvenzanfechtungsrecht und zum Asset-Tracing begrüßt. Bei den Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren wird hingegen Änderungsbedarf angemeldet, um die Ziele der Harmonisierung unter Wahrung elementarer Grundsätze des Insolvenzrechts zu erreichen. Eingehend und kritisch wird sich zudem mit den vorgeschlagenen Regelungen zu neuen Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen auseinandergesetzt. Insoweit sei aufgrund der Erfahrungen aus der Insolvenzpraxis zu befürchten, dass die Ordnungsfunktion des Insolvenzrechts nicht gewahrt und das Ziel eines effektiven und kostenschonenden Verfahrens nicht erreicht werden.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 4/2023