Berufsrecht - 27. November 2020

BRAK sieht Vorhaben des Rates zur Verschlüsselung kritisch

BRAK, Mitteilung vom 26.11.2020

Die BRAK hat am 23. November 2020 zum Entwurf der „Resolution des Rates zur Verschlüsselung – Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ Stellung bezogen und ihrer Sorge über das Vorhaben Ausdruck verliehen.

Aus Anlass des Terroranschlags vom 2. November 2020 in Wien haben sich die Mitglieder des Rates in der Formation Justiz und Inneres (JI) in ihrer informellen Sitzung vom 3. November 2020 auf den Grundsatz Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung festgelegt, welche den zuständigen Behörden umfangreichen Zugriff auf Daten trotz des Einsatzes von Verschlüsselung gewähren soll. Die BRAK lehnt den Beschlussvorschlag ab und erwartet von der deutschen Ratspräsidentschaft, dem Ministerrat sowie den gesetzgebenden Organen der EU, von der Formel „Sicherheit trotz Verschlüsselung“ jedenfalls insoweit Abstand zu nehmen, als damit auf eine Durchbrechung der Verschlüsselung gezielt wird. In jedem Fall muss die Vertraulichkeit anwaltlicher Kommunikation auf allen Kommunikationskanälen gewährleistet bleiben. Dies ist bei etwaigen Gesetzesvorhaben zu berücksichtigen und sicherzustellen. Voraussetzung dafür ist auch eine bisher nicht erfolgte klare Benennung der mit einem Verschlüsselungsverbot einhergehenden Gefahren für den Rechtsstaat.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 20/2020