COVID-19 - 31. März 2020

BRAK fordert Systemrelevanz der Anwaltschaft und Soforthilfen

BRAK, Pressemitteilung vom 31.03.2020

Mit einem Brief hat sich BRAK-Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels am 31.03.2020 an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt und für Solidarität mit der Anwaltschaft geworben.

„Die Anwaltschaft hat in dieser Krise als Organ der Rechtspflege eine elementare Bedeutung für das Funktionieren unseres Rechtsstaates. Dieser wichtigen Aufgabe müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger weiter nachkommen. Sie müssen ihr aber auch weiter nachkommen „können“. Deshalb müssen Anwältinnen und Anwälte, ebenso deren notwendiges Personal in den Kanzleien, Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben“, so Wessels.

„Die Anwaltschaft ist im Kanon aller der Rechtsordnung verpflichteten Berufe gleichrangig und daher der Justiz sowie öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Landesämtern und nachgeordneten Behörden gleichzustellen“, meint Wessels. „Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist besonders in der aktuellen Krisensituation der Zugang zum Recht unbedingt sicherzustellen. Gerade jetzt zeigt sich besonders akuter Beratungsbedarf, sei es im Arbeitsrecht oder Insolvenzrecht.“

Hinsichtlich der Maßnahmenpakete zur Soforthilfe sieht Wessels ebenfalls dringenden Anpassungsbedarf, da die Anwaltschaft im Ergebnis unberücksichtigt bleibt und im Vergleich zu anderen Unternehmen benachteiligt wird. Der bei etwaigen Anträgen darzulegende Liquiditätsengpass werde sich, anders als beispielsweise im Handel, erst zeitverzögert einstellen, worauf die Maßnahmenpakete nicht hinreichend ausgerichtet seien. Wessels fordert daher eine Anpassung der Antragsvoraussetzungen.

„Die Anwaltschaft muss als eines der tragenden Elemente unseres Rechtsstaates unterstützt werden. Insbesondere darf sie nicht schlechter stehen, als andere Unternehmer. Dies ist aber dann der Fall, wenn faktisch Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Soforthilfe geschaffen werden, die ein Anwalt oder eine Anwältin nicht erfüllen kann oder die Anwaltschaft gar von vornherein, wie in Thüringen der Fall, explizit vom Anwendungsbereich der Maßnahmenpakete ausgeschlossen wird“.

Wessels appelliert daher an die Kanzlerin, sich für die Anwaltschaft und damit den Rechtsstaat selbst stark zu machen: „Die Funktionsfähigkeit der Justiz und damit unseres Rechtsstaates muss gewährleistet bleiben. Ohne Anwaltschaft kann die Justiz nicht funktionieren!“