BRAK, Mitteilung vom 02.04.2020
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 23. März 2020 zum Fahrplan für das EU-Justizbarometer 2020 der Europäischen Kommission Stellung genommen und fordert eine stärkere Berücksichtigung der Rolle der Anwaltschaft.
Als wesentlicher Bestandteil des Instrumentariums der Kommission zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit in Europa liefert das EU-Justizbarometer seit 2013 einen jährlichen Überblick über die für die Unabhängigkeit, die Qualität und die Effizienz der Justiz maßgeblichen Indikatoren, die wichtige Parameter für ein leistungsfähiges Justizsystem sind. Die BRAK begrüßt dabei, dass mit der Veröffentlichung des Fahrplans für das EU-Justizbarometer 2020 Anstrengungen seitens der Kommission unternommen werden, das EU-Justizbarometer zu überarbeiten und fordert im Hinblick auf die Auswahl der Kriterien und Parameter, die Rolle der Rechtsanwaltschaft im Rechtsstaat und deren Unabhängigkeit entsprechend miteinzubeziehen und in objektiver Weise darzustellen.