Corona-Pandemie - 30. März 2022

Bonus für Pflegekräfte auf den Weg gebracht

Bundesregierung, Mitteilung vom 30.03.2022

Die besonderen Leistungen der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie sollen durch einen Pflegebonus anerkannt werden. Hierfür sollen insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Kabinett hat den Entwurf eines Pflegebonusgesetzes beschlossen.

„Pflegekräfte sorgen mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Hierfür sollen insgesamt eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen wird auf 3.000 Euro angehoben. Bis zu dieser Höhe sind die Prämien dann auch sozialabgabenfrei.

„Aber wir werden es nicht bei diesem Bonus belassen. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssen insgesamt deutlich besser werden. Gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einsetzen“, betont Lauterbach.

Individuelle Bonuszahlungen in den Kliniken

Krankenhäuser, in denen 2021 mehr als zehn Corona-Patienten länger als 48 Stunden beatmet wurden, erhalten 500 Millionen zur Auszahlung der Einmalzahlung. Dies sind laut Bundesgesundheitsministerium 837 Kliniken in Deutschland. Die individuelle Bonushöhe ist abhängig von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten in den Krankenhäusern.

Bis zu 550 Euro in der Altenpflege

Mit weiteren 500 Millionen Euro soll der Bonus für Altenpflegekräfte finanziert werden, die zwischen November 2020 und Ende Juni 2022 mindestens drei Monate in einem Heim gearbeitet haben. Der gestaffelte Pflegebonus soll ab 30. Juni bis spätestens 31. Dezember 2022 in folgender Höhe ausgezahlt werden:

  • vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte bis zu 550 Euro
  • Personal, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege / Betreuung tätig ist (zum Beispiel in Verwaltung, Haustechnik, Küche) bis zu 370 Euro
  • Azubis bis zu 330 Euro
  • Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) etwa 60 Euro
  • sonstige Beschäftigte bis zu 190 Euro.

Zusätzliche klarstellende Regelungen

Darüber hinaus regelt das Pflegebonusgesetz Konkretisierungen in Bezug auf die Zahlung von Löhnen nach Tarif in der Pflege und zum Pflegeentgeltwert für Krankenhäuser ohne vereinbartes Pflegebudget.

Quelle: Bundesregierung