Rat der EU, Pressemitteilung vom 08.10.2024
Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Rechtsakt über die Börsennotierung angenommen – ein Maßnahmenpaket für Börsennotierungen. Mit diesem Rechtsakt soll die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte der Union für EU-Unternehmen gesteigert und die Notierung an europäischen Börsen für Unternehmen jeder Größe, einschließlich KMU, erleichtert werden. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsprozess.
„Die Annahme des Rechtsakts über die Börsennotierung wird das Regelungsumfeld vereinfachen. Wir werden mehr Möglichkeiten für Unternehmen schaffen, zu wachsen und Zugang zu Kapital zu erhalten, und gleichzeitig den Anlegerschutz und die Marktintegrität gewährleisten. Dies ist ein konkreter Beitrag zum Erfolg der Kapitalmarktunion, der nach meiner Überzeugung dauerhafte positive Auswirkungen auf die europäischen Volkswirtschaften haben wird.“
Mihály Varga, ungarischer Finanzminister
Ziel der Maßnahmen ist eine Straffung der Vorschriften für Unternehmen, die ein Notierungsverfahren durchlaufen, oder für Unternehmen, die bereits an öffentlichen Märkten in der EU notiert sind. Durch eine Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten soll das Verfahren für Unternehmen bei gleichzeitiger Wahrung eines ausreichenden Maßes an Transparenz, Anlegerschutz und Marktintegrität vereinfacht werden.
Ein leichterer Zugang zu öffentlichen Märkten wird es den Unternehmen, und insbesondere KMU, ermöglichen, die verfügbaren Finanzierungsquellen besser zu diversifizieren und zu ergänzen.
Der Rat hat am 8. Oktober 2024 ebenfalls eine Richtlinie über Mehrstimmrechtsaktien angenommen, die Teil des Rechtsakts über die Börsennotierung ist. Mit der Richtlinie wird ein Rahmen eingeführt, um die Ausgabe und Nutzung von Mehrstimmrechtsaktien zu erleichtern. Die Richtlinie zielt darauf ab, wachstumsstarke Unternehmen anzuziehen und in der EU zu halten und gleichzeitig den Schutz der Aktionäre zu gewährleisten.
Nächste Schritte
Nach der Annahme durch den Rat wird der Rechtsakt über die Börsennotierung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, um die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente in innerstaatliches Recht umzusetzen, und zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie über Mehrstimmrechtsaktien umzusetzen.
Hintergrund
Am 7. Dezember 2022 hat die Kommission das „Paket zur Börsennotierung“ vorgelegt, das Folgendes umfasst:
- eine Verordnung zu Änderungen der Prospektverordnung, der Marktmissbrauchsverordnung und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente,
- eine Richtlinie über Änderungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und die Aufhebung der Notierungsrichtlinie und
- eine Richtlinie über Mehrstimmrechtsaktien.
Quelle: European Union, Rat der Europäischen Union