Wirtschaftliche Entwicklung - 27. April 2021

BMWi bringt Zukunftsthemen auf den Weg

BMWi, Pressemitteilung vom 27.04.2021

Kabinett beschließt novellierte Außenwirtschaftsverordnung, Bürokratieerleichterungen durch zentrales Unternehmensregister und Verbesserungen im Energiebereich

Das Bundeskabinett hat am 27. April 2021 drei wichtige vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegte Zukunftsvorhaben beschlossen. Dabei geht es um Verbesserungen der Außenwirtschaftsnovelle, um die Modernisierung von Wirtschaft und Verwaltung mit dem Gesetzentwurf für ein Unternehmensregister und um wichtige Weichenstellungen für den weiteren Erneuerbaren-Ausbau.

1. 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung

Mit der 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung verbessern wir das Verfahren der Investitionsprüfung weiter und schließen damit die bereits im vergangenen Jahr begonnene Reform des Investitionsprüfungsrechts ab.

Wir stärken die Investitionsprüfung mit Augenmaß und erhöhen die Rechtssicherheit. Es geht konkret darum künftig genauer hinschauen zu können und prüfen zu können, wenn wichtige Sicherheitsinteressen berührt sind. Auch künftig wird die Bundesregierung eine ausländische Direktinvestition nur im Ausnahmefall untersagen. Deutschland ist und bleibt ein offener Investitionsstandort, aber dort wo Sicherheitsinteressen berührt sind, muss es eine genaue Prüfmöglichkeit geben.

Der Fokus der Neuregelungen liegt auf Zukunfts- und Hochtechnologie-Sektoren wie Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Halbleiter, Optoelektronik oder Quantentechnologie: Erwerben Unionsfremde künftig 20 % oder mehr der Anteile an Unternehmen aus diesen Sektoren, löst diese Investition eine Meldepflicht aus. Die im Vergleich zu den bestehenden Regelungen höher angesetzte Schwelle (bei Kritischen Infrastrukturen und im Rüstungsbereich liegt sie weiterhin bei 10 %), entlastet insbesondere Start-ups und Finanzinvestoren.

Erstmals wird ausdrücklich geregelt, dass auch erneute Investitionen desselben Investors in ein Unternehmen prüfrelevant sind – allerdings künftig nur noch dann, wenn bestimmte, klar geregelte Schwellenwerte überschritten werden. Dies bedeutet eine Entlastung gegenüber der aktuellen Prüfpraxis, von der Investoren wie Unternehmen gleichermaßen profitieren.

Die Änderungsverordnung wird in wenigen Tagen – nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger – in Kraft treten und danach Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Der Bundestag kann die Novelle binnen vier Monaten aufheben. Die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

2. Gesetzentwurf für ein Unternehmens-Basisregister

Der Gesetzentwurf für ein Unternehmens-Basisregister ist ein zweites wichtiges Zukunftsdossier, den das Kabinett heute beschlossen hat.

Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt üblicherweise nicht. Zudem existiert keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gibt viele Nummern parallel. Die immer wieder erforderliche Pflege und mehrfache Abfrage von Daten führen sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Unternehmen zu vermeidbarem Aufwand und unnötiger Bürokratie.

Mit dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) wird jetzt die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland geschaffen. Unternehmen sollen vor allem von unnötigen Berichtspflichten entlastet werden, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register künftig vermieden werden. Zudem schaffen wir mit dem Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer).

Zunächst werden jetzt die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Aufbau eines zentralen Unternehmensbasisregisters geschaffen, das Register aufgebaut, Schnittstellen für den Datenaustausch zu den einzelnen Registern erstellt und eine Verknüpfung mit der einheitlichen Wirtschaftsnummer geschaffen. Das Register wird alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen.

Nach dem Aufbau des Registers und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer müssen Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschossenen Behörden können dann die Daten abrufen. Mehrfach-Meldungen entfallen damit für die Unternehmen, Mehrfach-Abfragen für die Behörden.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

3. Änderungen Energiewirtschaftsgesetz

Das Kabinett hat heute auch die Formulierungshilfe für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Zum einen geht es um Änderungen und eine Erweiterung des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Energiewirtschaftsgesetz sowie um Änderungen im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz. So soll z. B. künftig an Tankstellen ab einer bestimmten Größe ein Energiekostenvergleich angebracht werden. Dabei geht es um einen Vergleich der Kosten von Benzin, Strom, Erdgas und Wasserstoff in Euro je 100 km für bestimmte Fahrzeuggruppen im Straßenverkehr.

Die Formulierungshilfe finden Sie hier.

Zudem wird die Verständigung der Koalitionsfraktionen vom 22. April 2021, kurzfristig weitere Potenziale für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erschließen, umgesetzt. Zu diesem Zweck werden u. a. die Ausschreibungsmengen für Wind an Land auf vier Gigawatt und Photovoltaik auf sechs Gigawatt für das Jahr 2022 erhöht. Zudem soll die EEG-Umlage weiter gesenkt werden, indem zusätzlich zu den Mitteln aus dem Brennstoffemissionshandel jetzt schon Haushaltsmittel für das EEG in den Jahren 2023 und 2024 vorsehen werden. Ziel ist eine EEG-Umlage von höchstens 5 Cent/kWh in diesen Jahren.

Die Formulierungshilfen finden Sie hier.

Quelle: BMWi