Verbraucherschutz - 26. Mai 2020

BMJV geht gegen Corona-Täuschungen auf Online-Handelsplattformen vor

Ergebnisse einer europaweit koordinierten Marktstichprobe
BMJV, Pressemitteilung vom 26.05.2020

Auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (Consumer Protection Cooperation – CPC-Netzwerk) europaweit Angebote für die Corona-Krise relevante Produkte auf Online-Handelsplattformen mittels einer Marktstichprobe (sog. sweep) überprüft. Ziel des sweeps war es, herauszufinden, ob und inwiefern Verbraucherinnen und Verbraucher in der Corona-Krise über Eigenschaften insbesondere von Produkten wie Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel, Antikörpertests und Nahrungsergänzungsmittel getäuscht werden. Bei der Untersuchung wurden vor allem große Online-Handelsplattformen in den Blick genommen, die dem CPC-Netzwerk gegenüber zuvor Maßnahmen gegen Verbrauchertäuschung zugesagt hatten.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl erklärt:

„Skrupellose Geschäftemacher wittern in der Krise das große Geschäft. Sie nutzen die Ängste und Unsicherheiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus, um Geld mit irreführenden Versprechen zu machen – im schlimmsten Fall auf Kosten der Gesundheit. Dem werden wir uns zusammen mit den anderen europäischen Verbraucherschutzbehörden entschlossen entgegenstellen. Dafür werden wir die Online-Plattformen weiterhin im Auge behalten und darauf hinwirken, dass die gemachten Zusagen eingehalten werden. Zudem zeigt die Aktion des CPC-Netzwerks eindrücklich, wie wichtig die europäische Zusammenarbeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher gerade in so herausfordernden Zeiten wie diesen ist.“

Die Ergebnisse des sweeps zeigen, dass einige Online-Handelsplattformen immer noch eine erhebliche Anzahl von irreführenden und verbrauchertäuschenden Angeboten aufweisen. Vorgefunden wurden u. a. Täuschungen über das Schutzniveau von Atemschutzmasken, mutmaßlich gefälschte Zertifikate, unzulässige Angebote von Antikörpertests sowie falsche Schutzversprechen von Nahrungsergänzungsmitteln.

Hingegen gibt es auch positive Beispiele: Einzelne Plattformen gehen konsequent und effizient gegen Verbrauchertäuschungen im Zusammenhang mit coronarelevanten Produkten vor. So wurde auf einer Plattform etwa der unzulässige Vertrieb eines Antikörpertests innerhalb kürzester Zeit beseitigt.

In Deutschland koordiniert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Teilnahme am sweep und führt ihn in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) durch. Zur Verfolgung von Rechtsverstößen im Inland sind allein die privaten Verbände befugt. Auf europäischer Ebene wurde die Aktion von der Europäischen Kommission koordiniert.