DSGVO - 7. September 2020

Best Practice-Modell für nutzerfreundliches Datenschutz-Einwilligungsmanagement

BMJV, Pressemitteilung vom 07.09.2020

Studie zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher wollen Auswahlmöglichkeiten bei Einwilligungen und datensparsame Voreinstellungen

Die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten maßgeblich gestärkt. So muss die Einwilligung für die Datenverarbeitung nach der DSGVO freiwillig und informiert erfolgen. In der Praxis werden Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz jedoch zu oft mit fehlenden Auswahlmöglichkeiten, undurchsichtigem Web-Design und langen Texten konfrontiert, wenn es um die datenschutzrechtliche Einwilligung geht. Wenn aus diesem Grund dann die Nutzer „genervt“ alles wegklicken, wird häufig angeführt, sie hätten vermeintlich kein Interesse an der Mitentscheidung über die Verarbeitung ihrer Daten. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Forschungsprojekt „Innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement“ mit dem Ziel in Auftrag gegeben, bestehende Einwilligungsmanagement-Modelle zu analysieren, Nutzerpräferenzen zu erfassen und neue Lösungsansätze zur rechtskonformen und nutzerfreundlichen Datenschutz-Einwilligung zu entwickeln.

„Durch die Datenschutz-Grundverordnung wurde klargestellt: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen transparent darüber informiert werden, wann, wie und zu welchem Zweck mit ihren Daten umgegangen wird. Und diese Informationen müssen für jeden leicht auffindbar und ohne Jurastudium verständlich sein. Da sehe ich allerdings bei vielen Online-Diensten und Webseiten noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Hier kann man manchmal sogar meinen, dass Web-Designs zu datenschutzrechtlichen Einwilligungen bewusst so gestaltet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher verwirrt und genervt sind – mit der Folge, dass sie ihre Rechte nicht wahrnehmen, sondern alles schnell wegklicken.


Umso mehr freue ich mich, dass wir mit den Ergebnissen des Forschungsprojekts zeigen können: Nutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit schließen sich nicht aus. Die Vorgaben der DSGVO für die datenschutzrechtliche Einwilligung können praktikabel, differenziert und nutzerfreundlich umgesetzt werden. Dafür liefert das Best Practice-Modell innovative und wertvolle Leitlinien – und zwar auch nach den individuellen Wünschen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ich möchte alle Unternehmen ermuntern, sich bei der Gestaltung des Web-Designs zur datenschutzrechtlichen Einwilligung an dem Best Practice-Modell zu orientieren. Denn klar ist auch: In der Datenökonomie kann ein hohes Niveau im digitalen Verbraucherschutz Geschäftsmodelle attraktiver machen – was letztlich auch der Wirtschaft nützt.“

Staatssekretär Prof. Christian Kastrop

Im Kern zeigt das Forschungsprojekt: Es gibt praxistaugliche Möglichkeiten, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung rechtskonform und nutzerfreundlich umzusetzen. Dazu wird für den Online-Bereich ein innovatives Best Practice-Modell mit einem konkreten Web-Design vorgestellt. Dabei werden die zentralen Anforderungen an das Best Practice-Modell und Schritte zur Umsetzung beschrieben.

Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse der im Projekt durchgeführten repräsentativen Online-Befragung und zweier Praxistests, dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher individuelle Wahl- und Einstellungsmöglichkeiten bei Einwilligungen und datensparsame Voreinstellungen klar befürwortet. Damit wird auch der Mythos ausgeräumt, Verbraucherinnen und Verbraucher wären „klickmüde“ und hätten vermeintlich kein Interesse daran, sich eingehender mit datenschutzrechtlichen Einwilligungen zu beschäftigen. Die repräsentative Online-Befragung stellt zudem heraus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Anbieter, die differenzierte Einwilligungsmodelle einsetzen, als wesentlich vertrauenswürdiger einschätzen als solche, die keine Wahlmöglichkeiten lassen. Die überwiegende Mehrheit der Befragten hält es sogar für problematisch, wenn sie einen Dienst nur bei Einwilligung in eine nicht erforderliche Datenverarbeitung nutzen kann.

Von der Studie geht somit eine wichtige Impulswirkung für Unternehmen aus: Diese können sich bei der Gestaltung des Web-Designs an dem Best Practice-Modell orientieren und davon profitieren, dass Nutzerinnen und Nutzer Unternehmen, die zentrale Aspekte dieses Modells berücksichtigen, als positiver und vertrauensvoller einschätzen.

Quelle: BMJV