EU-Recht - 12. Dezember 2019

Besserer Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen, die besonders stark auf Hilfe angewiesen sind

Rat nimmt Schlussfolgerungen an
Rat der EU, Pressemitteilung vom 10.12.2019

Der Rat hat am 10.12.2019 Schlussfolgerungen zu inklusiven Arbeitsmärkten angenommen. In den Schlussfolgerungen werden die ökonomischen Vorteile einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose, junge Menschen – insbesondere solche, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren -, Menschen mit Betreuungs- und Pflegepflichten sowie Menschen mit Migrationshintergrund hervorgehoben.