Design- und Markenrecht - 14. November 2025

Besserer Schutz für Designs: Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Recht veröffentlicht

BMJV, Pressemitteilung vom 14.11.2025

Die deutsche Kreativindustrie ist ein wichtiger Wirtschaftszweig. Mit dem Entwurf, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heute veröffentlicht hat, soll das Designgesetz modernisiert und das Schutzrecht attraktiver gestaltet werden. Um mit dem technologischen Fortschritt mitzuhalten, werden neue Designformen ausdrücklich anerkannt und unter anderem die Anmeldung animierter Designs erleichtert. Der Gesetzentwurf setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/2823 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs umgesetzt werden. Die Vorgaben sollen 1:1 umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen mit dem Ziel des Bürokratierückbaus Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) modernisiert und vereinfacht werden.

Im Einzelnen soll künftig Folgendes gelten:

Anerkennung und Anmeldung neuer Designformen

Nach derzeitigem Recht sind rein digitale Gestaltungen bereits jetzt vom Designschutz erfasst. Mit dem Gesetzentwurf soll ausdrücklich klargestellt werden, dass sich für den Designschutz relevante Merkmale gerade aus der Bewegung des Designs ergeben können: zum Beispiel die Art, wie ein Text ins Bild gleitet ist oder wie sich ein Logo dreht. Durch neue Vorgaben soll die Anmeldung solcher Designs nun auch als Video möglich sein.

Besserer Schutz eingetragener Designs

Vorbereitende Handlungen für designverletzende 3D-Drucke sollen ausdrücklich verboten werden, um Verstöße besser handhaben zu können. Zudem soll bereits die Durchfuhr designverletzender Produkte durch EU-Gebiete verboten werden. Designinhaber können dann bereits im Durchfuhrstaat gegen die Piraterieware vorgehen.

Um auf den Designschutz und die bestehenden Regelungen aufmerksam zu machen, sollen Inhaber von Designs künftig ihre Designs kennzeichnen können. Das © für Copyright ist schon lange bekannt. Nun soll es für Designs das Ⓓ geben.

Auch künftig soll es keine Rechtsverletzung darstellen, wenn Designs zur Kommentierung, Kritik oder Parodie genutzt werden. So wird ein Ausgleich zwischen dem Schutz der Designs und der Förderung des öffentlichen Diskurses geschaffen.

Wichtige Änderung für den Ersatzteilmarkt: Reparaturklausel

Die Richtlinie sieht eine sog. Reparaturklausel vor, die den Ersatzteilmarkt europaweit ab 2032 liberalisieren soll. Damit können zukünftig europaweit formgebundene Ersatzteile zum Zwecke der Reparatur (zum Beispiel für Kotflügel von Autos) auch von anderen Herstellern als demjenigen des Originals erworben werden – ohne dass der Originalhersteller dies unter Berufung auf sein Designrecht verhindern kann. Das deutsche Designgesetz kennt eine solche Regelung schon seit 2020, sodass im Zuge dieser Reform die Übergangsfrist angepasst wird. Davon dürften auch deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.

Bürokratierückbau im Design- und Markenrecht

Zudem sollen Verfahren im Design- und Markenrecht gestrichen werden, die nicht genutzt wurden (z. B. die Möglichkeit zur teilweisen Aufrechterhaltung eines Designs). Das Bundespatentgericht soll außerdem die Möglichkeit erhalten, Beschwerdeverfahren selbst durch Beschluss einzustellen. Bisher ist dafür eine Zurückverweisung an das DPMA notwendig.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz