Börsengesetz - 29. April 2022

Besserer Austausch von Börsen und Finanzbehörden

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.04.2022

Der Bundesrat will mit einer Änderung des Börsengesetzes erreichen, dass der Informationsaustausch zwischen Finanzbehörden und Börsen besser wird. Diesem Ziel dient der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (20/1500). Damit sollen Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkannt werden können und das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels geschützt werden. Der Bundesrat will damit auch Lehrern aus der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ziehen. Daher soll der Paragraf 10 Absatz 3 des Börsengesetzes geändert werden, der die Verschwiegenheitspflicht regelt. Das Börsengesetz führe dazu, dass insbesondere die Börsen sowie auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder Tatsachen, die ihnen vorliegen oder die etwa auf Auskunfts- und Vorlageersuchen der Finanzbehörden hin von den Börsenaufsichtsbehörden der Länder verfügbar gemacht werden könnten, nicht an die Finanzbehörden übermittelt werden dürften, obwohl diese Tatsachen für die Aufarbeitung und Ahndung der Cum-Ex-Sachverhalte mitunter entscheidend sein könnten. Die Verschwiegenheitspflicht sei in der Vergangenheit ein häufiger Grund für die Verweigerung der Herausgabe von Daten an die Finanzbehörden gewesen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, dass die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein wichtiges Ziel sei. Die Cum-Ex-Sachverhalte hätten eindrücklich gezeigt, dass der Informationsaustausch über Handelsdaten hierbei eine wichtige Rolle spielen könne. Die Verschwiegenheitspflicht beruhe jedoch zum Teil auf EU-Vorgaben. Die Bundesregierung will daher prüfen, inwieweit eine entsprechende Regelung unter Beachtung der europäischen Bestimmungen praktikabel und konkret umgesetzt werden könne.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 201/2022